Familien- und Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind
- 2.490 Euro / netto
- Erhöhung je weiteres Kind: 625 Euro / netto
Alleinerziehende mit einem Kind
- 2.080 Euro / netto
- Erhöhung je weiteres Kind: 635 Euro / netto
Rentnerinnen und Rentner
- Einzelpersonen: 1.290 Euro / netto
- Zweipersonenhaushalte: 1.850 Euro / netto