Familien- und Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind
- 1.961 Euro / netto
- Erhöhung je weiteres Kind: 496 Euro / netto
Alleinerziehende mit einem Kind
- 1.661 Euro / netto
- Erhöhung je weiteres Kind: 496 Euro / netto
Rentnerinnen und Rentner
- Einzelpersonen: 1.032 Euro / netto
- Zweipersonenhaushalte: 1.481 Euro / netto