Familien- und Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind
- 2.260 Euro / netto
- Erhöhung je weiteres Kind: 575 Euro / netto
Alleinerziehende mit einem Kind
- 1.915 Euro / netto
- Erhöhung je weiteres Kind: 575 Euro / netto
Rentnerinnen und Rentner
- Einzelpersonen: 1.190 Euro / netto
- Zweipersonenhaushalte: 1.705 Euro / netto