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Im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt weiterhin die "Bundesnotbremse"


Mit Erleichterung sieht das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, dass der Trend der sinkenden Sieben-Tages-Inzidenz auch hier im Landkreis eingetreten ist. So können bereits am Samstag, 22. Mai erste Lockerungsschritte vorgenommen werden, weil der Inzidenzstatus von unter 165 und 150 erzielt wurde.

Weitergehende Lockerungen wie beispielsweise das Außerkrafttreten der Bundesnotbremse gelten erst, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt.

Ab Samstag, 22. Mai gelten dennoch einige Lockerungen:

Für den Einzelhandel:

Ab Samstag, 22. Mai können Einzelhändler wieder „Click&Meet“ mit einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche (mit Testkonzept) anbieten.

Für Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten:

Der Regelbetrieb ist möglich ab Samstag, 22. Mai (Inzidenz unter 165). Die Testpflicht für Kinder und Mitarbeitende  bleibt dagegen vorerst bestehen.

Für Schulen:

Nach den Pfingstferien ist damit zu rechnen, dass wieder Wechsel- oder Präsenzunterricht stattfindet. Die Regelungen hierzu werden noch bekannt gegeben.

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