Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025 gesucht
Am 23. Februar 2025 wird voraussichtlich die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag durchgeführt. Um diese Wahl in der Stadt Hüfingen durchführen zu können, wird eine Vielzahl an Wahlhelfern benötigt.
WIR BENÖTIGEN WAHLHELFER FÜR DIE KERNSTADT
UND FÜR DIE ORTSTEILE
Voraussetzungen:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hüfingen oder einem Ortsteil
- Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Ausgeschlossen von der Tätigkeit als Wahlhelfer sind Vertrauensleute der Wahlvorschläge und Wahlbewerber
Der Wahldienst erfolgt entweder vor- oder nachmittags für jeweils ca. fünf Stunden in einem Wahllokal bei der Durchführung der Wahl (Entgegennahme der Wahlbenachrichtigungen, Führen des Wählerverzeichnisses, usw.) und ab 18.00 Uhr bei der Ermittlung der Wahlergebnisse.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, In der Woche vor der Wahl wird zudem für die Wahlvorsteher und die Helfer der Briefwahl eine Wahlhelferschulung angeboten.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer wird mit einer Entschädigung nach der Bundeswahlordnung entlohnt.
Weitere Informationen zu den Bundestagswahlen
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte bis zum 19.12.2024 beim Ordnungsamt der Stadt Hüfingen telefonisch (0771 / 6009-32) oder per E-Mail (wahlamt@huefingen.de).
Außerdem können Sie folgendes Formular nutzen: