Beantragung der Wahlscheine für die Bundestagswahl am 26.09.2021
04.08.2021
Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Dazu muss lediglich bei der Gemeinde des Hauptwohnortes ein sog. Wahlschein beantragt werden, der keinerlei Begründung bedarf.
Hierzu können Sie über folgenden Link fortfahren.
Weitere Informationen zu den Landtagswahlen finden Sie hier:
Bundestagswahl 2021