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Rathaus Hüfingen von vorne

Stadtnachrichten

Beantragung der Wahlscheine für die Bundestagswahl am 26.09.2021


Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Dazu muss lediglich bei der Gemeinde des Hauptwohnortes ein sog. Wahlschein beantragt werden, der keinerlei Begründung bedarf.

Hierzu können Sie über folgenden Link fortfahren.

Beantragung des Wahlscheins

Weitere Informationen zu den Landtagswahlen finden Sie hier:

Bundestagswahl 2021

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