Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen bei Verkehrsgefährdung - Beginn der Vegetationszeit am 1. März 2022
Immer wieder wird festgestellt, dass private Bäume und Sträucher die Sicherheit bzw. Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Die Stadtverwaltung bittet daher alle Haus- und Grundstückseigentümer, deren Äste von Bäumen, Sträucher und Hecken in den Kreuzungsbereich, auf Gehwege und in das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsfläche ragen, zurückzuschneiden.
Nach den Vorschriften des Straßengesetzes haben Haus- und Grundstückseigentümer zu gewährleisten, dass öffentliche Verkehrsflächen durch überhängende Äste nicht eingeengt (hierzu zählen auch Gewächse, die in den Gehweg ragen) und Verkehrsschilder nicht verdeckt werden.
Rückschnitte zur Beseitigung der Verkehrsgefährdung sind ganzjährig zulässig.
Wer sonstige Baumfällarbeiten oder Rückschnitte auf seinem Grundstück tätigen möchte, kann dies noch bis Ende des Monats tun. Nach naturschutzrechtlichen Vorschriften beginnt die sogenannte Vegetationszeit am 1. März jeden Jahres. Ab diesem Zeitpunkt sind Rückschnitte jeglicher Art bis einschließlich 30. September nicht mehr erlaubt.
Die Stadtverwaltung bittet alle Haus- und Grundstückeigentümer, Bäume und Sträucher zu kontrollieren und die oberen Vorschriften einzuhalten.