Lärmaktionsplan - Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadt Hüfingen hat am 20. Mai 2021 die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Hüfingen beschlossen.
Der Gemeinderat hat dem Entwurf in seiner Sitzung vom 29. September 2022 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, dienach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom
19.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022
im Rathaus der Stadt Hüfingen öffentlich aus.
Jeder kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung und der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 21.11.2022 schriftlich – per Post oder per E-Mail – vorgebracht werden.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier: