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Landes-Familienpass
Gutscheinkarte 2023


Ab sofort können die neuen Gutscheinkarten 2023 zum Landes-Familienpass im Büro, Bereich Familie, Bildung und SOZIALES unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2023 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses staatliche Schlösser und Gärten und staatliche Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Aufgrund der fortdauernden Coronalage gibt es bei vereinzelten Freizeitangeboten Einschränkungen für einen Besuch oder er ist nur mit Online-Ticket möglich. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Die neue Gutscheinkarte wird an die bisherigen Inhaber des Landes-Familienpasses ohne neuen Antrag ausgegeben, jedoch nur bei Vorlage des gültigen Landes-Familienpasses.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind

- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landes-Familienpass ist einkommensunabhängig.

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