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Stadtnachrichten

13. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020


Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen

13. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 für die Bereiche „Solarpark Waldhausen“, Waldhausen und „Solarpark Agri-Photovoltaik Eichenhof“, Bräunlingen - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen hat in öffentlicher Sitzung am 9. Oktober 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan 2020 zum 13. mal punktuell zu ändern. Diese punktuelle Änderung betrifft nur die Stadt Bräunlingen.

Gleichzeitig hat die Verbandsversammlung beschlossen, dazu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele der Planung

Auf der Gemarkung Waldhausen soll ca. 1.100 m südlich des Ortsrandes das Sondergebiet „Solarpark Waldhausen“ auf einer Fläche von ca. 17 ha für den Bau einer freistehenden großflächigen Solaranlage planungsrechtlich entwickelt werden. Die Fläche ist von Wald umgeben und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Zulässig sollen alle Nutzungen sein, die zum Betrieb des Solarparks erforderlich sind, einschließlich Modulflächen, Flächen für Energiespeicher oder ggf. ein Elektrolyseur zur Erzeugung von Wasserstoff, Trafostationen, ein Umspannwerk, betriebsbedingte Neben­gebäude und Anlagen, sowie Wege- und Grünflächen für den ökologischen Ausgleich oder als Weideflächen.

Die zweite Fläche liegt  ca. 800 m südlich des Ortsrandes von Bräunlingen und ca. 300 m östlich der Kreisstraße 5738. Hier soll auf einer Flächen von ca. 21.7 ha  das „Sondergebiet  Solarpark Agri-Photovoltaik Eichenhof“ entwickelt werden. Vorgesehen sind senkrecht aufgestellte Modulreihen mit einem Mindestreihenabstand von ca. 10 m für die landwirtschaftliche Nutzung. Die Module sind beidseitig nutzbar. Zulässig sollen alle Nutzungen sein, die zum Betrieb des Solarparks für Agri-Photovoltaik erforderlich sind, einschließlich Modulflächen, Flächen für Energiespeicher, Trafostationen, betriebsbedingte Nebengebäude und Anlagen, sowie Wege- und Grünflächen, die auch dem ökologischen Ausgleich dienen. Die bestehende landwirtschaftliche Nutzung soll weiterhin zulässig sein, wie z.B. Flächen für den Futteranbau, Weideflächen und Ackerflächen.

Die Lage und die Abgrenzung der beiden Sondergebiete sind aus den Lageplänen vom 09.10.2023 ersichtlich.

- Übersichtsplan "Solarpark Waldhausen"

- Übersichtsplan "Solarpark AGRI-PV Eichenhof"

Um die erforderliche Rechtsgrundlage für den Bau der beiden Solarparks zu schaffen, wird die Stadt Bräunlingen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Waldhausen“ und den Bebauungsplan „Solarpark Agri-Photovoltaik Eichenhof“ aufstellen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, werden die Unterlagen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Deckblättern, Umweltberichten und den zwei Bebauungsplänen mit Natura-2000-Vorprüfung in der Zeit von

Montag, 30. Oktober 2023 bis einschließlich Freitag, 1. Dezember 2023

auf den Internetseiten gvv-donaueschingen.de/Flächennutzungsplan

 und donaueschingen.de/bekanntmachungen  veröffentlicht.

Darüber hinaus werden diese Unterlagen während der Sprechzeiten im

· Rathaus I, Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen, Stadtbauamt, Flur 2. OG

· Rathaus Hüfingen, Hauptstr. 14–18, 78183 Hüfingen, Zimmer 300

· Rathaus Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Zimmer 15

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Umweltbezogene Informationen sind in den Umweltberichten (Steckbriefen) enthalten zu den Themen: Erholung, Arten, Biotope, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima, Abfall, Risiken und Wechselwirkungen.

Während der Dauer dieser Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen zur beabsichtigen Planung beim Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen abgegeben werden:

·        elektronisch per E-Mail unter der Adresse planung(at)donaueschingen.de

·        schriftlich beim Gemeindeverwaltungsverband -Verbandsverwaltung-, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen oder per Fax: 0771 857 6201

·        mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle im Rathaus I, Rathausplatz 1 in Donaueschingen, Zimmer 304 oder Zimmer 413

Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die zu gegebener Zeit bekannt gemacht wird, besteht erneut die Möglichkeit zur Information und zur Stellungnahme.

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Falls Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben, werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in diesem Bauleitplanverfahren verarbeitet.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Gemeindverwaltungsverband, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen, E-Mail: planung(at)donaueschingen.de, Tel. 0771 857-201. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO. Ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen liegt bei der in der Bekanntmachung genannten Kontaktadresse aus oder kann im Internet unter www.gvv-donaueschingen.de eingesehen werden.

Donaueschingen, 24. Oktober 2023

gez. Michael Kollmeier

Verbandsvorsitzender

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