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Rathaus Hüfingen von vorne

Stadtnachrichten

11. Änderung des Flächennutzungsplan 2020
für den Bereich Wohgebiet "Im Stegle"


11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 für den Bereich „Wohngebiet Im Stegle“, Hüfingen – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Donaueschingen hat am 09.10.2023 den Entwurf der 11. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 im Bereich „Im Stegle“, Hüfingen - Stadtteil Hausen vor Wald - gebilligt. Des Weiteren hat die Verbands­versammlung die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Hausen vor Wald, nördlich der Ortsdurchfahrt (Ortsstraße L 171). Auf der 2,1 ha großen, bis dato landwirtschaftlich genutzten Fläche, können ca. 25 Bauplätze im Zuge des neuen Wohnbaugebiets entstehen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem nachfolgenden Planausschnitt zu entnehmen.

Lageplan zur 11. FNP Änderung

Ziele und Zwecke:

Nachdem in allen Stadtteilen Hüfingens neue Wohngebiete auf den Weg gebracht worden sind, steht nun auch die Baulandentwicklung in Hausen vor Wald in den Startlöchern. Die Nachfrage nach privatem Wohnraum ist auch in diesem Stadtteil nach wie vor ungebrochen. Nachdem in Hausen vor Wald keine kommunalen Flächen für eine Vergabe an Interessenten zur Verfügung stehen, sowie in Anbetracht des anhaltend großen Bedarfs nach Baugrundstücken und Wohnungen, hat der Gemeinderat Hüfingens beschlossen, für ein neues Wohngebiet in Hausen vor Wald die zugehörige Bauleitplanung auf den Weg zu bringen. Der im Plangebiet geschaffene Wohnraum soll als anteilige Fläche den Gesamtflächenbedarf der Stadt Hüfingen decken. Dieser wird im Zuge der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans auf Basis der stetig wachsenden Bevölkerungszahl ermittelt. Somit wird durch das “Stegle” der noch zu errechnende Wohnraumbedarf bereits reduziert.

Umweltbezogene Informationen:

Zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde der Entwurf des Umweltberichts, welcher auf Ebene des Bebauungsplanes erarbeitet wurde, in die Begründung aufgenommen. Es liegen insbesondere Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

- der Entwurf des Umweltberichts

- ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

- eine Natura 2000 – Verträglichkeitsprüfung im Zuge des Vogelschutzgebiets

- ein Lärmgutachten

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 mit dem Lageplan des Änderungsbereichs, dem städtebaulichen Entwurf, der Begründung, dem Umweltbericht, der artenschutzrechtlichen Fachbeiträge und dem Lärmgutachten wird in der Zeit vom

13. November 2023 bis einschließlich 15. Dezember 2023

auf den Internetseiten www.gvv-donaueschingen.de > Flächennutzungsplan und www.donaueschingen.de/bekanntmachungen sowie über das zentrale Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de veröffentlicht. Darüber hinaus werden diese Unterlagen während der Sprechzeiten im

·         Rathaus I, Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen, Stadtbauamt, Flur 2. OG

·         Rathaus Hüfingen, Hauptstr. 14–18, 78183 Hüfingen, Zimmer 300

·         Rathaus Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Zimmer 15

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planung können innerhalb der Veröffentlichungsfrist beim Gemeinde­verwaltungsverband Donaueschingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:

·        per E-Mail unter der Adresse planung(at)donaueschingen.de

·        schriftlich beim Gemeindeverwaltungsverband -Verbandsverwaltung-, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen oder per Fax: 0771 857 6201

·        mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle im Rathaus I, Rathausplatz 1 in Donaueschingen, Zimmer 304 oder Zimmer 413

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 unberücksichtigt bleiben können.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben wird, werden die personen­bezogenen Daten ausschließlich in diesem Flächennutzungsplanverfahren verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist der GVV, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen, E-Mail: planung(at)donaueschingen.de, Tel. 0771 857-201. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO. Ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen liegt bei der in der Bekanntmachung genannten Kontaktadresse aus oder kann im Internet unter www.gvv-donaueschingen.de eingesehen werden.

Donaueschingen, 27.10.2023

gez. Michael Kollmeier

Verbandsvorsitzender

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Redakteur / Urheber
Bauamt der Stadt Hüfingen
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