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Stadtnachrichten

Gesamtfortschreibung FNP 2040


Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen

Gesamtfortschreibung 2040 des Flächennutzungsplans für den Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Donaueschingen hat in öffentlicher Sitzung am 16.11.2023 den Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen liegt im Schwarzwald-Baar-Kreis, innerhalb des Regierungsbezirks Freiburg. Das Plangebiet umfasst die Gemarkungsflächen der Städte Donaueschingen, Hüfingen und Bräunlingen. Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.

Plankarte

Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung (Gesamtfortschreibung 2040)

Das Zieljahr 2020 des derzeit gültigen Flächennutzungsplans ist weit überschritten. Es ist daher eine Gesamtfortschreibung notwendig, damit der Flächennutzungsplan seiner Bedeutung der vorbereitenden Bauleitplanung wieder gerecht werden kann. Die Gesamtfortschreibung umfasst die Ermittlung des Bedarfs an Wohn- und Gewerbeflächen bis 2040 sowie die Untersuchung und Bewertung von potenziell geeigneten Siedlungsflächen. Auf Basis dieser Erhebungen werden neue Siedlungsflächen im Flächennutzungsplan dargestellt und in einem Umweltbericht die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet.

Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die baulich-räumliche, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen verfügbar:

·      Umweltberichte mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Natura-2000-Gebieten, Landschafts- und Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, Naturdenkmalen, Streuobstbestände, Boden und Fläche, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt, Biotopverbund, Orts- und  Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur- und Sachgütern sowie deren jeweiliger Wechselwirkungen. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

·      Restriktionskarten mit der Darstellung relevanter regional- und fachplanerischer Restriktionen bei der Suche / Ausweisung von künftigen Bauflächen, d.h. kartografische Darstellung von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten HQ 100, Waldflächen, Überflutungsflächen HQextrem, Biotopverbundflächen (Kernräume), Biotopen, Waldschutzgebieten, FFH-Mähwiesen, Natura 2000 Gebieten (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete), Vorranggebieten Regionalplan (Regionale Grünzüge, Grünzäsuren), Gebieten für den Abbau und die Sicherung oberflächennaher Rohstoffe, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern, Wildkorridoren.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, werden die Unterlagen zum Vorentwurf der Gesamtfortschreibung 2040 in der Zeit von

Montag, 15. Januar 2024 bis einschließlich Freitag, 16. Februar 2024

auf den Internetseiten www.gvv-donaueschingen.de > Flächennutzungsplan und www.donaueschingen.de/bekanntmachungen veröffentlicht und darüber hinaus während der Sprechzeiten im

·  Rathaus I, Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen, Stadtbauamt, Flur 2. OG

·  Rathaus Hüfingen, Hauptstr. 14–18, 78183 Hüfingen, Zimmer 300

·  Rathaus Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Zimmer 15

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Der Vorentwurf des Flächennutzungs­plans 2040 besteht aus folgenden Unterlagen:

· Begründung, Büro Gfrörer, Empfingen, 23.10.2023

· Umweltberichte, Büro Gfrörer, Empfingen, 23.10.2023

· Bedarfsnachweis Wohnen inkl. Baulückenermittlung, Büro Gfrörer, Empfingen, 23.10.2023

· Bedarfsnachweis Gewerbe, Büro Gfrörer, Empfingen, 23.10.2023

· Flächensteckbriefe Gewerbeflächenpotenziale, Büro Gfrörer, Empfingen, 24.05.2022 / 29.06.2022

· Restriktionskarten, Büro Gfrörer, Empfingen, 23.10.2023

· Planteile FNP 2040, Büro Gfrörer, Empfingen, 23.10.2023

Während der Dauer dieser Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen zur beabsichtigen Planung beim Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen abgegeben werden:

· elektronisch per E-Mail unter der Adresse planung(at)donaueschingen.de

· schriftlich beim Gemeindeverwaltungsverband -Verbandsverwaltung-, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen oder per Fax: 0771 857 6201

· mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle im Rathaus I, Rathausplatz 1 in Donaueschingen, Zimmer 304 oder Zimmer 413

Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Falls Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben, werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in diesem Bauleitplanverfahren verarbeitet.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Gemeindeverwaltungsverband, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen, E-Mail: planung(at)donaueschingen.de, Tel. 0771 857-201. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO. Ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen liegt bei der in der Bekanntmachung genannten Kontaktadresse aus oder kann im Internet unter www.gvv-donaueschingen.de eingesehen werden.

Donaueschingen, 9. Januar 2024

gez. Erik Pauly

Verbandsvorsitzender

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Redakteur / Urheber
Bauamt der Stadt Hüfingen
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