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Stadtnachrichten

Bebauungsplan "Römerstraße - Süd" in Behla
Amtliche Bekanntmachung


Bebauungsplan „Römerstraße-Süd“ in Behla

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB -

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße-Süd“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.11.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

1.       Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Außenbereich von Behla, einem Ortsteil der Stadt Hüfingen. Im Norden schließt das Gebiet an bestehende Gewerbeflächen an, während es sich im Osten und Süden in die freie Landschaft öffnet. Im Westen wird die Fläche durch die Römerstraße begrenzt. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,59 ha beinhaltet Teile des Flurstücks 349. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

Übersichtskarte

1.       Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung und Standortsicherung eines holzverarbeitenden Betriebes geschaffen werden.

2.       Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

·      Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zur Betroffenheit von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, besonders geschützten Biotopen, FFH-Mähwiesen, Biotopverbundflächen, Wildtierkorridoren, geschützten Streuobstbeständen, Natura 2000 Gebieten, Waldabstandsflächen, Oberflächengewässern, Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsrisikogebieten (HQextrem / HQ100).

·      Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zu den durch die Planung betroffenen Tier- und Pflanzengruppen (Farne und Blütenpflanzen, Vögel, Säugetiere, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Wirbellose).

3.       Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

·        zeichnerischem Teil,

·        Textteil,

·        örtlichen Bauvorschriften und

·        Begründung

wird in der Zeit vom 19.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 im Internet unter

https://www.huefingen.de/de/Wirtschaft-Bauen/Bauen-in-Huefingen/Bebauungsplaene/Bebauungsplaene-im-Beteiligungsverfahren  veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

·      Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

·      Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

·      Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: Bauamt(at)huefingen.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hüfingen, Hauptstr. 16 - 18, 2. OG, Zimmer 300 (Bauamt) während der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.

·      Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.

Hüfingen, den 31.01.2024

gez. Michael Kollmeier

Bürgermeister

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Redakteur / Urheber
Bauamt der Stadt Hüfingen
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